Voraussetzung für die Unterstützung durch die Tafel Oldenburg in Holstein e.V. ist, dass bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden.
Die Lebensmittelspenden sollen nur den wirklich bedürftigen Einzelpersonen und Familien zugutekommen.
Da wir sichergehen müssen, dass Sie zum Kreis unserer bedürftigen Kunden gehören, benötigen wir zunächst von Ihnen
Ihren Ausweis und ein amtliches Schriftstück, aus dem hervorgeht, dass Sie bedürftig sind.
Ein solches Schriftstück ist für Bezieher des ALG II der Bescheid des Jobcenters. Falls Sie ein anderes geringes Einkommen (z.B. Rente, Lohn, Gehalt, Grundsicherungsleistungen im Alter und bei
Erwerbsminderung, Hilfe zum Lebensunterhalt, Wohngeld) haben, bringen Sie bitte auch darüber einen Bescheid mit.
Danach erhalten Sie von uns einen Abholausweis. Mit ihm bekommen Einzelhaushalte für 2,- Euro ihre
Lebensmittel. Mehrpersonenhaushalte zahlen ab 17. März 2017 3,- Euro.
Mit diesem Geld decken wir einen Teil unserer Kosten ab. Die Tafeln müssen u. a. Fahrzeuge vorhalten, Strom für Licht, Kühl- und andere Geräte bezahlen und
Räumlichkeiten anmieten, sowie die Nebenkosten dafür tragen.
Örtlichkeit:
Tafel Oldenburg in Holstein e.V.
Weidenkamp 2a
23758 Oldenburg in Holstein
Email: tafel.oldenburg.holstein@t-online.de
PULLACH, DEUTSCHLAND, 31. Januar 2017: Seit dem Beginn ihrer Initiative zur Unterstützung von Lebensmittel-Tafeln im Jahr 2009 hat die IFCO SYSTEMS
Gruppe, der weltweit führende Anbieter von Mehrwegverpackungslösungen, über 240.000 RPCs (Mehrwegtransportbehälter) an Lebensmittel-Tafeln gespendet.
(Artikel wurde verkürzt.)
Astrid Kellermann
Kassenwartin
Tel. 04361 507941
tafel.oldenburg.holstein@t-online.de
Tafel Oldenburg in Holstein e.V., Weidenkamp 2a, 23758 Oldenburg in Holstein, Ausgabe jeden Freitag von 14.30 Uhr bis ca. 17.30 Uhr
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